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!!! Dieses Dokument stammt vom 15.05.2002 !!!
Bestellung Gueltig sind nur schriftliche und rechtsverbindlich unterschriebene Bestellungen. Nach unseren Angaben, Zeichnungen und Modellen gefertigte Waren duerfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugaenglich gemacht oder fuer andere als vertragliche Zwecke verwendet und geliefert werden. Gleiches gilt fuer von uns ueberlassene Werkzeuge, Formen, Muster, Profile, Normenblaetter, Druckvorlagen und Lehren. Sie sind gegen unbefugte Einsichtnahme oder Verwendung zu sichern. Bei Verletzung dieser Rechte koennen die Besteller unbeschadet weitergehender Rechte jederzeit die Herausgabe der genannten Gegenstaende verlangen. Alle fuer die Durchführung der Bestellung von
uns gelieferten Unterlagen wie Zeichnungen, Skizzen, Modelle etc. bleiben unser geistiges
Eigentum und muessen nach Erledigung dieses Auftrags nach unserer Aufforderung
unverzueglich an uns zurueckgesandt werden. Die missbraeuchliche Verwendung der genannten
Gegenstaende verpflichtet in voller Hoehe zum Schadenersatz, sofern nicht die
Vertragspartei nachweist, dass uns kein Schaden entstanden ist.
Preisvorbehalte sind ausgeschlossen.
Preisaenderungen sind fuer uns nur verbindlich, wenn sie uns schriftlich ausdruecklich
bestaetigt werden. Wird unsere Bestellung nicht innerhalb von 10
Arbeitstagen nach Eingang schriftlich bestaetigt, sind wir an sie nicht mehr gebunden. Der vereinbarte Termin ist der Rampentermin im
Hause SMED. Bei verschuldeter Ueberschreitung des
vereinbarten Liefertermins und nach erfolglosem Ablauf der mit Mahnung von uns unter
Ablehnungsandrohung gesetzten Nachfrist sind wir nach unserer Wahl berechtigt,
Schadensersatz wegen Nichterfuellung zu verlangen oder vom Vertrag zurück zu treten. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufuegen. Bei mehreren Packstuecken ist das den Lieferschein enthaltene Packstueck entsprechend zu kennzeichnen. Rechnung Das Original per Post sowie ein
Exemplar per FAX oder E-mail unverzueglich nach Lieferung mit Angabe
unserer Bestellnummer, Artikelnummer, Kontierung und Datum an uns. Zahlung Ab Rechnungseingang innerhalb von 30 Tagen
ohne Abzug, jeweils unter der Voraussetzung vollstaendiger und ordnungsgemaesser
Lieferung. Ersatz Die Lieferfirma garantiert, dass die von ihr nach unsern Angaben in der Bestellung hergestellten Liefergegenstaende insoweit fehlerfrei, zeichnungsgerecht und DIN/ISO-normgerecht sind und sichert zu, dass die Liefergegenstaende insoweit unseren Bestellangaben entsprechen. Die daneben bestehende Gewaehrleistungspflicht dauert 1 Jahr ab Liefertermin. Bei arglistig verschwiegenen Maengeln beginnt die Gewaehrleistungsfrist erst ab unserer Kenntnis vom Mangel zu laufen. Für fehlerhafte Lieferungen oder Lieferungen, die nicht die uns zugesicherten Eigenschaften besitzen, ist nach unserer Wahl entweder kostenlos Ersatz zu liefern oder sind Maengel kostenlos zu beheben. Im Falle der Nachbesserung stehen dem Lieferanten hoechstens zwei Versuche der Maengelbeseitigung zu. In dringenden Faellen, etwa zur Vermeidung
eigenen Verzuges, sind wir berechtigt, nach vorheriger Abstimmung mit der Lieferfirma auf
deren Kosten eine Nachbesserung selbst vorzunehmen oder durch geeignete Dritte vornehmen
zu lassen. Weitergehende Schadensersatzansprueche,
insbesondere auf Ersatz nutzlos von uns aufgewendeter Be- oder Verarbeitungskosten,
bleiben daneben vorbehalten. Materialbeistellungen bleiben unser Eigentum und sind vom Lieferant unentgeltlich zu lagern, zu bezeichnen und zu verwalten. Die weitere Verwendung durch den Lieferanten ohne unsere vorherige Zustimmung ist nicht zulaessig. Der Lieferant hat bei von ihm zu vertretender
Wertminderung oder Verlust Ersatz zu leisten. Dies gilt auch im Falle der von uns
berechneten Ueberlassung auftragsgebundenen Materials. Produkthaftung Werden wir wegen Verletzung behoerdlicher
Sicherheitsvorschriften oder aufgrund in -und auslaendischer Produkthaftungsregelungen
oder -gesetze wegen einer Fehlerhaftigkeit unseres Produktes in Anspruch genommen, die auf
eine Ware des Lieferanten zurueckzufuehren ist, dann sind wir berechtigt, vom Lieferanten
Ersatz dieses Schadens zu verlangen, insoweit als er durch die von ihm gelieferten
Produkte bedingt ist. Dieser Schaden umfasst auch die Kosten einer vorsorglichen
Rueckrufaktion. Teilunwirksamkeit Soweit einzelne Bedingungen unwirksam sind,
beruehrt dies nicht die Gueltigkeit der uebrigen Bestimmungen und den Vertrag als solchen.
Anstelle der unwirksamen Bedingungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Die
gesetzlichen Bestimmungen gelten auch fuer Sachverhalte, die von obigen Bedingungen nicht
erfasst werden, soweit nicht anders vereinbart wird. Anwendbares Recht Für alle Vertragsbeziehungen sowie gesetzliche Ansprueche aus Anlass der Vertragsdurchfuehrung gilt das Schweizer Recht in seiner jeweils geltenden Fassung. Gerichtsstand ist Schaffhausen. 15.05.2002 |